Ohrdruf ist eine Kleinstadt im thüringischen Landkreis Gotha
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Einwohner
9525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99885
Vorwahl
03624
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
2. Bürgeramt Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
3. Einwohnermeldeamt Ohrdruf
Markt 1
99330 Ohrdruf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ohrdruf betreffen die Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“. Dieser Plan zielt auf die langfristige Standortsicherung bestehender Betriebe, die Zusammenfassung und Überplanung bestehender Bebauungspläne sowie die Berücksichtigung bisher unbeplanter Flächen. Der Plan soll auch Lärmschutzfestsetzungen an die DIN 45691 anpassen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen in den Gemarkungen Ohrdruf und Hohenkirchen und wurde zwischen dem 2. Januar und 8. Februar 2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.