Oldenswort (dänisch Oldensvort) im schleswig-holsteinischen Kreis Nordfriesland ist eine Gemeinde des Amtes Eiderstedt.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1281 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25870
Vorwahl
04864
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adenbllerkoog, Altneukoog, Barneckermoor, Davidshof, Gunsbttel, Harblek, Hochbrcksiel, Hochhörn, Hoyerswort, Kleihörn, Knollhaus, Offenblldeich, Osterende, Osteroffenbll, Rethdeich, Riep, Schiedhörn, Schlapphörn, Schmierkrug, Soramshörn, Spreenfang, Steinbrennerhof, Tetenskoog, Adenbüllerkoog, Altneukoog, Barneckermoor, Davidshof, Gunsbüttel, Harblek, Hochbrücksiel, Hochhörn, Hoyerswort, Kleihörn, Knollhaus, Offenbülldeich, Osterende, Osteroffenbüll, Osteroffenbülldeich, Rethdeich, Riep
Adressen:
1. Gemeinde Oldenswort
Hauptstraße 1
25870 Oldenswort
2. Amtsverwaltung Eiderstedt
Tönningstraße 1
25832 Tönning
3. Kreis Nordfriesland
Norderstraße 1
25813 Husum
Gemeinde Oldenswort – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.