Oldenswort (dänisch Oldensvort) im schleswig-holsteinischen Kreis Nordfriesland ist eine Gemeinde des Amtes Eiderstedt.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1281 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25870
Vorwahl
04864
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adenbllerkoog, Altneukoog, Barneckermoor, Davidshof, Gunsbttel, Harblek, Hochbrcksiel, Hochhörn, Hoyerswort, Kleihörn, Knollhaus, Offenblldeich, Osterende, Osteroffenbll, Rethdeich, Riep, Schiedhörn, Schlapphörn, Schmierkrug, Soramshörn, Spreenfang, Steinbrennerhof, Tetenskoog, Adenbüllerkoog, Altneukoog, Barneckermoor, Davidshof, Gunsbüttel, Harblek, Hochbrücksiel, Hochhörn, Hoyerswort, Kleihörn, Knollhaus, Offenbülldeich, Osterende, Osteroffenbüll, Osteroffenbülldeich, Rethdeich, Riep
Adressen:
1. Gemeinde Oldenswort
Hauptstraße 1
25870 Oldenswort
2. Amtsverwaltung Eiderstedt
Tönningstraße 1
25832 Tönning
3. Kreis Nordfriesland
Norderstraße 1
25813 Husum
Gemeinde Oldenswort – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.