Aufgrund der Vielzahl von Linden, die man seit dem Beginn des letzten Jahrhunderts anpflanzte, hatte die Stadt den Beinamen „Stadt der tausend Linden“. Seit 1819 ist sie Kreisstadt und Sitz des Kreistages des Kreises Olpe. Im Jahre 1311 wurden ihr die Stadtrechte von Erzbischof Heinrich II
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.677 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57462
Vorwahlen
02761, 02722, 02764
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Olpe
Markt 1
57462 Olpe
Kreis Olpe
Kölner Str. 1
57462 Olpe
Agentur für Arbeit Olpe
Hüttenstraße 2
57462 Olpe
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Kreisstadt Olpe plant die Neustrukturierung des Bahnhofsumfeldes mit dem Bebauungsplan Nr. 54 «Olpe-Finkenstraße/Am Bahnhof», welcher die Stadtverträgliche Erweiterung der Innenstadt, Bereitstellung von Einzelhandelsflächen, Neuordnung des Omnibusbahnhofes und Bahnhaltepunktes, Errichtung von öffentlichen Aufenthalts- und Freiflächen sowie Schaffung von Wohnraum umfasst.
Zudem wird das ehemalige Industriegelände in der Finkenstraße durch die StadtFinken GmbH und die FS10 Besitzgesellschaft mbH neu belebt und mit modernen Wohnkonzepten entwickelt, wobei der erste Bauabschnitt bis Ende 2026 bzw. 2025 abgeschlossen werden soll.
Darüber hinaus hat der Kreis Olpe im Jahr 2024 Bauprojekte mit fast 24 Millionen Euro gefördert, was die höchste jemals vergebene Fördersumme für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in der Region darstellt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.