Der Ort liegt im oberen Ruhrtal. Sie wird von der Landesstatistik als Große Landgemeinde eingestuft und nimmt den Rang eines Grundzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ein
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
14.410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59939
Vorwahlen
02962, 02904, 02985, 02983
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
2. Bürgeramt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
3. Ordnungsamt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
Gemeinde Olsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Olsberg betreffen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263 "Zur Horst" im Stadtteil Wiemeringhausen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen fand vom 8. Januar 2025 bis 11. Februar 2025 im Rathaus der Stadt Olsberg statt. Interessierte konnten bis zum 11. Februar 2025 Stellungnahmen abgeben.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplan für den Bereich Hauptstraße in Bigge bis Anfang Januar öffentlich im Rathaus aus.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.