Der Ort liegt im oberen Ruhrtal. Neben dem höchsten Berg von Nordrhein-Westfalen, dem Langenberg mit 843,2 m ü. NN, der im Nordnordwesten an den Stadtteil Bruchhausen grenzt, gibt es mehr als 50 über 500 Meter hohe Berge im Stadtgebiet
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
14.410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59939
Vorwahlen
02962, 02904, 02985, 02983
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
2. Bürgeramt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
3. Ordnungsamt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
Gemeinde Olsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Olsberg betreffen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263 "Zur Horst" im Stadtteil Wiemeringhausen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen fand vom 8. Januar 2025 bis 11. Februar 2025 im Rathaus der Stadt Olsberg statt. Interessierte konnten bis zum 11. Februar 2025 Stellungnahmen abgeben.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplan für den Bereich Hauptstraße in Bigge bis Anfang Januar öffentlich im Rathaus aus.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.