Die nächstgelegenen Gemeinden sind talauswärts Lautenbach und Oberkirch, taleinwärts Bad Peterstal-Griesbach. Sie liegt am Zusammenfluss von Lierbach und Rench in 260 bis 1055 Metern Höhe. Die waldreiche Gemarkung – 58,5 Quadratkilometer und damit 80 Prozent der Gemarkungsfläche sind bewaldet – wird von größeren Schwarzwaldbergen begrenzt, darunter Moos (878 Meter), Braunberg (877 Meter) und Kniebis (960 Meter)
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
4821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77728
Vorwahl
07804
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadAntogast, Bärenbach, Birket, Börskritt, Bollenbach, Boxberg, Hinteribach, Hinterramsbach, Holiswald, Ibach, Kuhbach, Kutt, Lierbach, Löcherberg, Maisach, Ramsbach, Rinken, Steinenbach, Wahlholz, Wasserfallhotel, BadAntogast, Bärenbach, Birket, Börskritt, Bollenbach, Boxberg, Hinteribach, Hinterramsbach, Holiswald, Ibach, Kuhbach, Kutt, Lierbach, Löcherberg, Maisach, Ramsbach, Rinken, Steinenbach, Wahlholz, Wasserfallhotel
Adressen:
1. Stadt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
2. Bürgeramt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
3. Ordnungsamt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
Gemeinde Oppenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.