Über die Oppenauer Steige erreicht man Freudenstadt. Oppenau ist eine Stadt im Renchtal, gelegen im mittleren Schwarzwald. Über die Oppenauer Steige erreicht man Freudenstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
4821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77728
Vorwahl
07804
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadAntogast, Bärenbach, Birket, Börskritt, Bollenbach, Boxberg, Hinteribach, Hinterramsbach, Holiswald, Ibach, Kuhbach, Kutt, Lierbach, Löcherberg, Maisach, Ramsbach, Rinken, Steinenbach, Wahlholz, Wasserfallhotel, BadAntogast, Bärenbach, Birket, Börskritt, Bollenbach, Boxberg, Hinteribach, Hinterramsbach, Holiswald, Ibach, Kuhbach, Kutt, Lierbach, Löcherberg, Maisach, Ramsbach, Rinken, Steinenbach, Wahlholz, Wasserfallhotel
Adressen:
1. Stadt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
2. Bürgeramt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
3. Ordnungsamt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
Gemeinde Oppenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.