Oppenweiler (bis 1942 Reichenberg) ist eine baden-württembergische Gemeinde im Rems-Murr-Kreis, rund 25 Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt Stuttgart an der Murr gelegen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
4334 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71570, 71560
Vorwahl
07191
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichelbach, Reutenhof, Unterstaigacker, Zell, Aichelbach, Reutenhof, Unterstaigacker, Zell
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oppenweiler
Hauptstraße 1
71570 Oppenweiler
2. Ordnungsamt Oppenweiler
Hauptstraße 1
71570 Oppenweiler
3. Bürgerbüro Oppenweiler
Hauptstraße 1
71570 Oppenweiler
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.