Orbis ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67294
Vorwahl
06352
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
2. Deutsche Bundesbank
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
3. Federal Reserve Bank of New York
33 Liberty Street
New York, NY 10045 USA
Gemeinde Orbis – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Königstein, nicht Orbis, betreffen das Projekt "Quartier Weidenblick" nahe der Seeger Orbis GmbH. Es gibt Bedenken von Seeger-Orbis wegen möglicher Einschränkungen ihrer Expansionspläne durch die angrenzende Wohnbebauung, was zu einer angedrohten Normenkontrollklage führen könnte. Die Stadtverordneten haben dem Bebauungskonzept trotzdem zugestimmt und weitere Anforderungen wie eine zentrale Wärmeversorgung und bezahlbarer Wohnraum für städtische Bedienstete festgelegt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.