Osdorf (dänisch: Ostorp) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24251
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augustenhof, Aukamp, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhtten, Borghorstermhle, Ellerbrookskamp, Friedrichsfeld, Großesholz, Haferrögen, Heisch, Hirtenwiese, Hochtor, Krähenberg, Kckenkorb, Lehmrott, Orlean, Osdorf, Ravenshorst, StHelenenmoor, Stubbendorf, Augustenhof, Aukamp, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhütten, Borghorstermühle, Borghorstersiedlung, Ellerbrookskamp, Friedrichsfeld, Großesholz, Haferrögen, Heisch, Hirtenwiese, Hochtor, Krähenberg, Kückenkorb, Lehmrott, Orlean, Ravenshorst
Adressen:
1. Bezirksamt Hamburg-Nord
Fuhlsbüttler Str. 101
22305 Hamburg
2. Einwohnermeldeamt Hamburg
Hamburger Str. 207
22083 Hamburg
3. Sozialamt Hamburg
Billstedter Hauptstraße 2
22111 Hamburg
Gemeinde Osdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Osdorf gibt es Pläne für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Max-Bahr-Baumarktes. Ende Mai fanden Gespräche zwischen der Sozialbehörde und Lidl statt, die positiv verliefen, aber noch am Anfang stehen. Die Flüchtlinge sollen in Neubauten und nicht im alten Baumarkt unterkommen. Die genaue Anzahl und der Zeitpunkt sind noch unklar.
Zusätzlich gibt es bestehende Bebauungspläne, die den Erhalt der Osdorfer Feldmark als landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum sicherstellen sollen, mit Fokus auf den Schutz von Natur und Landschaft sowie Naherholungsgebieten.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.