Ostercappeln ist eine Gemeinde im Osten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
9890 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49179
Vorwahlen
05473, 05476
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Driehausen, Dbberort, Eue, Felsen, Hitz-Jöstinghausen, Horst, Kaldenhof, Krebsburg, Lecker, Leckermhle, Mönkehöfen, Neustadt, NiederHaaren, Nordhausen, OberHaaren, Oestreich, Schwegerhoff, VordemBruche, Wahlburg, Wehrendorferberg, Driehausen, Dübberort, Eue, Felsen, Hitz-Jöstinghausen, Horst, Kaldenhof, Krebsburg, Lecker, Leckermühle, Mönkehöfen, Neustadt, NiederHaaren, Nordhausen, OberHaaren, Oestreich, Schwegerhoff, VordemBruche, Wahlburg, Wehrendorferberg
Adressen:
1. Gemeinde Ostercappeln, Am Markt 1, 49179 Ostercappeln
2. Standesamt Ostercappeln, Am Markt 1, 49179 Ostercappeln
3. Bürgerbüro Ostercappeln, Am Markt 1, 49179 Ostercappeln
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 12:00 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ostercappeln erweitert ihr Gewerbe- und Industriegebiet in Venne an der B218 um 16 Hektar, insgesamt umfasst das Areal 19,8 Hektar. Die Erschließungsarbeiten haben begonnen und sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Das Projekt wird mit 3,6 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) gefördert.
Die Erweiterung soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen aus der Region Ansiedlungsmöglichkeiten bieten, insbesondere aus dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungssektor. Es sind Straßenbaumaßnahmen, der Glasfaserausbau, die Errichtung von Bushaltestellen und die Sanierung der Fahrbahndecke der Bundesstraße geplant.
Eine naturnahe Gestaltung des Areals ist vorgesehen, mit Maßnahmen wie der Pflanzung heimischer Baumarten, insekten- und fledermausfreundlicher Straßenbeleuchtung und einem naturnahen Regenrückhaltebecken. Büro- und Nebengebäude müssen begrünt werden, und es gibt Vorgaben für das Pflanzen von Hecken statt Zäunen sowie Hinweise zur Fassadenbegrünung und Nutzung von Photovoltaikanlagen.
Die Vermarktung der Flächen soll bereits 2025 starten.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung