Ostercappeln ist eine Gemeinde im Osten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9890 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
49179                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05473, 05476                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Driehausen, Dbberort, Eue, Felsen, Hitz-Jöstinghausen, Horst, Kaldenhof, Krebsburg, Lecker, Leckermhle, Mönkehöfen, Neustadt, NiederHaaren, Nordhausen, OberHaaren, Oestreich, Schwegerhoff, VordemBruche, Wahlburg, Wehrendorferberg, Driehausen, Dübberort, Eue, Felsen, Hitz-Jöstinghausen, Horst, Kaldenhof, Krebsburg, Lecker, Leckermühle, Mönkehöfen, Neustadt, NiederHaaren, Nordhausen, OberHaaren, Oestreich, Schwegerhoff, VordemBruche, Wahlburg, Wehrendorferberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Ostercappeln, Am Markt 1, 49179 Ostercappeln  
2. Standesamt Ostercappeln, Am Markt 1, 49179 Ostercappeln  
3. Bürgerbüro Ostercappeln, Am Markt 1, 49179 Ostercappeln  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Ostercappeln – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Ostercappeln erweitert ihr Gewerbe- und Industriegebiet in Venne an der B218 um 16 Hektar, insgesamt umfasst das Areal 19,8 Hektar. Die Erschließungsarbeiten haben begonnen und sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Das Projekt wird mit 3,6 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) gefördert.
Die Erweiterung soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen aus der Region Ansiedlungsmöglichkeiten bieten, insbesondere aus dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungssektor. Es sind Straßenbaumaßnahmen, der Glasfaserausbau, die Errichtung von Bushaltestellen und die Sanierung der Fahrbahndecke der Bundesstraße geplant.
Eine naturnahe Gestaltung des Areals ist vorgesehen, mit Maßnahmen wie der Pflanzung heimischer Baumarten, insekten- und fledermausfreundlicher Straßenbeleuchtung und einem naturnahen Regenrückhaltebecken. Büro- und Nebengebäude müssen begrünt werden, und es gibt Vorgaben für das Pflanzen von Hecken statt Zäunen sowie Hinweise zur Fassadenbegrünung und Nutzung von Photovoltaikanlagen.
Die Vermarktung der Flächen soll bereits 2025 starten.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Bebauungsplan?
                            
                                Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.