Osterfeld ist eine Stadt im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
2473 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
06721
Vorwahl
034422
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Osterfeld
Adressen:
1. Stadt Osterfeld, Hauptstraße 1, 46117 Oberhausen
2. Bürgeramt Osterfeld, Wilhelmstraße 12, 46117 Oberhausen
3. Ordnungsamt Osterfeld, Mühlenstraße 5, 46117 Oberhausen
Gemeinde Osterfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan SK46 ‘Osterfeld’ wurde am 15.02.2023 vom Rat der Stadt Salzkotten beschlossen und am 01.03.2023 rechtskräftig. Die Erschließungsarbeiten im ersten Abschnitt des Baugebietes starteden im April 2024. Die Vermarktung der Grundstücke im ersten Bauabschnitt ist für Anfang 2025 vorgesehen. Es gibt eine Photovoltaikpflicht, wonach mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden müssen. Der Mindeststandard für die Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe 40. Eine zentrale Energieversorgung für das Baugebiet wird nicht weiter verfolgt, da sie wirtschaftlich nicht darstellbar ist.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.