Osterfeld ist eine Stadt im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
2473 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
06721
Vorwahl
034422
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Osterfeld
Adressen:
1. Stadt Osterfeld, Hauptstraße 1, 46117 Oberhausen
2. Bürgeramt Osterfeld, Wilhelmstraße 12, 46117 Oberhausen
3. Ordnungsamt Osterfeld, Mühlenstraße 5, 46117 Oberhausen
Gemeinde Osterfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan SK46 ‘Osterfeld’ wurde am 15.02.2023 vom Rat der Stadt Salzkotten beschlossen und am 01.03.2023 rechtskräftig. Die Erschließungsarbeiten im ersten Abschnitt des Baugebietes starteden im April 2024. Die Vermarktung der Grundstücke im ersten Bauabschnitt ist für Anfang 2025 vorgesehen. Es gibt eine Photovoltaikpflicht, wonach mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden müssen. Der Mindeststandard für die Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe 40. Eine zentrale Energieversorgung für das Baugebiet wird nicht weiter verfolgt, da sie wirtschaftlich nicht darstellbar ist.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.