Osterwieck ist eine Stadt im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Harz
Einwohner
11.012 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 38835 (Berßel, Bühne, Deersheim, Hessen, Lüttgenrode, Osterode, Osterwieck, Rhoden, Schauen, Veltheim, Wülperode, Zilly),38836 (Dardesheim, Rohrsheim)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039421, 039422, 039426 (Rohrsheim, Veltheim am Fallstein), 039458
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Osterwieck, Markt 1, 38835 Osterwieck
2. Ordnungsamt Osterwieck, Markt 1, 38835 Osterwieck
3. Standesamt Osterwieck, Markt 1, 38835 Osterwieck
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Unter dem Vogelberge 2. Änderung“ für die Ortschaft Dardesheim wurde bekanntgemacht. Dieser Plan ist Teil der jüngsten Entwicklungen in der Stadt Osterwieck und wurde im Amtsblatt der Stadt Osterwieck Nr. 5 vom 8. Juni 2024 veröffentlicht.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.