Zur Gemeinde gehört auch der Ortsteil Havighorst
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
8744 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22113
Vorwahl
040
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
2. Einwohnermeldeamt Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
3. Ordnungsamt Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
Gemeinde Oststeinbek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oststeinbek hat kürzlich die 12. Änderung des Bebauungsplan 9 beschlossen, wie in der amtlichen Bekanntmachung vom 19. April 2023 veröffentlicht wurde. Zudem gibt es eine amtliche Bekanntmachung vom 9. Januar 2025 über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.