Oststeinbek (niederdeutsch Ooststeenbeek) ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein (Deutschland)
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
8744 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22113
Vorwahl
040
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
2. Einwohnermeldeamt Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
3. Ordnungsamt Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
Gemeinde Oststeinbek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oststeinbek hat kürzlich die 12. Änderung des Bebauungsplan 9 beschlossen, wie in der amtlichen Bekanntmachung vom 19. April 2023 veröffentlicht wurde. Zudem gibt es eine amtliche Bekanntmachung vom 9. Januar 2025 über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.