Ottendorf-Okrilla ist eine Gemeinde im Landkreis Bautzen in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9997 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01458
Vorwahl
035205
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
2. Bürgeramt Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
3. Ordnungsamt Ottendorf-Okrilla
Hauptstraße 1
01454 Ottendorf-Okrilla
Gemeinde Ottendorf-Okrilla – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla erhält Fördermittel in Höhe von rund 73.000 Euro für die baurechtliche Entwicklung einer neuen Ortsmitte auf der Brachfläche des ehemaligen Betonwerks, die künftig Platz für Wohnen, Gesundheit, Einzelhandel, Dienstleistungen, Erholung und den öffentlichen Nahverkehr bieten soll.
- Die Planungen für den Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt & Wohnbebauung Medingen" sind fortgeschritten, mit einem Satzungsbeschluss, der ursprünglich für Januar 2023 geplant war, aber aufgrund verschiedener Verzögerungen verschoben wurde. Derzeit laufen Arbeiten an der S 177, einschließlich des Radwegbaus und der Brücke über die Röder.
- Ottendorf-Okrilla und Dresden haben eine Absichtserklärung zur interkommunalen Zusammenarbeit unterzeichnet, um in den Bereichen Schule, Verkehr, Wohnen, Einzelhandel und Gewerbeflächen gemeinsam zu agieren.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.