Otterberg ist eine Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67697
Vorwahl
06301
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Althtterhof, Appental, Badweiher, Beutlermhle, Birotshof, Dreibrunnen, Geisenmhle, Gräfenthalerhof, Lanzenbrunnerhof, Lauerhof, Maienhof, Messerschwanderhof, Mnchschwanderhof, Neumhle, ™lmhle, Schloßberg, Weinbrunnerhof, Althütterhof, Appental, Badweiher, Beutlermühle, Birotshof, Dreibrunnen, Geisenmühle, Gräfenthalerhof, Heiligenmoschelerberg, Lanzenbrunnerhof, Lauerhof, Maienhof, Messerschwanderhof, Münchschwanderhof, Neumühle, Ölmühle, Schloßberg, Weinbrunnerhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Otterberg
Hauptstraße 1
67697 Otterberg
2. Ordnungsamt Otterberg
Hauptstraße 1
67697 Otterberg
3. Bürgerbüro Otterberg
Hauptstraße 1
67697 Otterberg
Gemeinde Otterberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Otterberg umfassen verschiedene aktuelle und geänderte Bebauungspläne in den unterschiedlichen Ortsgemeinden und Stadtteilen. Dazu gehören:
- Bebauungsplan "An der Geisenmühle, 1. Erweiterung", 3. Änderung
- Bebauungsplan "Dreibrunnen" mit Stadtratsbeschluss vom 06.09.2016
- Bebauungsplan "Ochsenwiesen - Wintergärten", 1. Änderung
- Bebauungsplan "Bachstraße"
- Bebauungsplan "Schulstraße"
- Bebauungsplan "Amseltal", 1. Änderung im Stadtteil Drehenthalerhof
- Bebauungsplan "Hartwiesen - Langer Boden, Änderung und Erweiterung" in Katzweiler
- Bebauungsplan "Hartwiesen - Langer Boden, 1. Änderung" in Katzweiler
- Bebauungsplan "Hetterer Flur", 1. Änderung (Bauschutt-Recyclinganlage) in Katzweiler
- Bebauungsplan "Schafacker", 1. Änderung in Katzweiler
- Bebauungsplan "Im Mehlbach, Erweiterung", 1. Änderung in Katzweiler
- Bebauungsplan "Kühbörncheshof", 2. Änderung im Ortsteil Kühbörncheshof
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Bebauungspläne in digitaler Form verfügbar sind, aber die Verbandsgemeinde daran arbeitet, dies zu ändern.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf