Otterfing ist die nördlichste Gemeinde des oberbayerischen Landkreises Miesbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4838 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83624
Vorwahl
08024
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bergham, Erlach, Heigenkam, Holzham, Jasberg, Palnkam, Steingau, Thalham, Wettlkam, Bergham, Erlach, Heigenkam, Holzham, Jasberg, Palnkam, Steingau, Thalham, Wettlkam
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otterfing, Hauptstraße 2, 83624 Otterfing
2. Standesamt Otterfing, Hauptstraße 2, 83624 Otterfing
3. Finanzamt München Land, Widenmayerstraße 15, 81661 München
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.