Otterfing ist die nördlichste Gemeinde des oberbayerischen Landkreises Miesbach
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
4838 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83624                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08024                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bergham, Erlach, Heigenkam, Holzham, Jasberg, Palnkam, Steingau, Thalham, Wettlkam, Bergham, Erlach, Heigenkam, Holzham, Jasberg, Palnkam, Steingau, Thalham, Wettlkam                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Otterfing, Hauptstraße 2, 83624 Otterfing  
2. Standesamt Otterfing, Hauptstraße 2, 83624 Otterfing  
3. Finanzamt München Land, Widenmayerstraße 15, 81661 München
                        
                        
                            
                                Gemeinde Otterfing – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.