Otting ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wemding.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
789 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86700
Vorwahl
09092
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Biburg, Dankerting, Dattenbrunn, Dieperting, Eibl, Elsenloh, Freimann, Froschham, Garscham, Großreut, Großscherzhausen, Hausstätt, Henthalhof, Höhenberg, Holzhausen, Kleinscherzhausen, Kohlbrenner, Leopoldsberg, Mooshäuser, Oberleiten, Oberstefling, Partenhausen, Pasee, Plosau, Rehau, Rothenberg, Scharmeß, Sprinzenberg, Sterfling, Straß, Tettelham, Tettenberg, Unterstefling, Weilheim, Weilheimerbach, Wintermoning, Aich, Biburg, Dankerting
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otting, Hauptstraße 1, 86573 Otting
2. Ordnungsamt Otting, Rathausplatz 2, 86573 Otting
3. Finanzamt Augsburg, Bismarckstraße 12, 86164 Augsburg
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.