Otting ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wemding.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
789 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86700
Vorwahl
09092
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Biburg, Dankerting, Dattenbrunn, Dieperting, Eibl, Elsenloh, Freimann, Froschham, Garscham, Großreut, Großscherzhausen, Hausstätt, Henthalhof, Höhenberg, Holzhausen, Kleinscherzhausen, Kohlbrenner, Leopoldsberg, Mooshäuser, Oberleiten, Oberstefling, Partenhausen, Pasee, Plosau, Rehau, Rothenberg, Scharmeß, Sprinzenberg, Sterfling, Straß, Tettelham, Tettenberg, Unterstefling, Weilheim, Weilheimerbach, Wintermoning, Aich, Biburg, Dankerting
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otting, Hauptstraße 1, 86573 Otting
2. Ordnungsamt Otting, Rathausplatz 2, 86573 Otting
3. Finanzamt Augsburg, Bismarckstraße 12, 86164 Augsburg
Gemeinde Otting – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.