Ottobeuren ist ein Markt im oberschwäbischen Landkreis Unterallgäu in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren, zu der auch die Gemeinden Böhen und Hawangen gehören.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Unterallgäu                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8594 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
87724                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08332                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Betzisried, Bibelsberg, Böglins, Boschach, Bossarts, Brandholz, Brchlins, Bhl, Daßberg, Dennenberg, Eldern, Fricken, Fröhlins, Geislins, Guggenberg, Gut, Hahnenbhl, Haitzen, Halbersberg, Hessen, Höhe, Hofs, Hners, Karlins, Klessen, Kräpflins, Langenberg, Leupolz, Neuvogelsang, Niebers, Oberhaslach, Oberried, ™lbrechts, Ollarzried, Pfaudlins, Reuthen, Schachen, Schellenberg, Schiessenhof, Schochenhof                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Ottobeuren – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Ottobeuren wird der Flächennutzungsplan im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes „Nord-Ost“ geändert, um den Gebietscharakter von Gewerbegebiet zu Sondergebiet Einzelhandel zu ändern. Dies geschieht, weil die Fa. Netto ihren aktuellen Supermarkt mit Getränkehandel aufgeben und an einem neuen Standort einen größeren Markt eröffnen möchte. Die geplante Bebauung umfasst eine Verkaufsfläche von etwa 1.150 m2 und 85 Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.