Die Stadt Ottweiler (im örtlichen Dialekt Ottwiller) ist der Verwaltungssitz des saarländischen Landkreises Neunkirchen und liegt etwa 32 km nordöstlich von Saarbrücken.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.395 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66564
Vorwahlen
06824, 06858
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmLeimersbrunnen, Baltersbacherhof, Krummekehr, Neumnster, Reitersbrunnen, Schafbrckermhle, Sieghaus, AmLeimersbrunnen, Baltersbacherhof, Krummekehr, Neumünster, Reitersbrunnen, Schafbrückermühle, Sieghaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ottweiler, Am Markt 1, 66564 Ottweiler
2. Ordnungsamt Ottweiler, Am Markt 1, 66564 Ottweiler
3. Bürgeramt Ottweiler, Am Markt 1, 66564 Ottweiler
Gemeinde Ottweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Ottweiler hat am 10.11.2022 den Bebauungsplan "Wohnbebauung Ende Ottweilerstraße" im Stadtteil Steinbach beschlossen und den Entwurf gebilligt. Die Planunterlagen waren vom 28.11.2022 bis 09.01.2023 öffentlich ausgestellt und werden erneut vom 23.09.2024 bis 14.10.2024 veröffentlicht.
- Der Rat der Stadt Ottweiler hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gefasst. Das Plangebiet liegt am Ortsausgang von Ottweiler in Richtung Wiebelskirchen und dient der Lagerung von Baustoffen, um Arbeitsplätze in der Region zu sichern.
- Weitere aktuelle Projekte umfassen den Bebauungsplan "Blieszentrum II", "Wohnbebauung Südlich der Labacher Straße", "Solarpark Auf ́m Käs", "Römische Station", "Agri-PV Mainzweiler" und weitere, die jeweils mit parallelen Teiländerungen des Flächennutzungsplans einhergehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung