Die Stadt Ottweiler (im örtlichen Dialekt Ottwiller) ist der Verwaltungssitz des saarländischen Landkreises Neunkirchen und liegt etwa 32 km nordöstlich von Saarbrücken.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.395 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66564
Vorwahlen
06824, 06858
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmLeimersbrunnen, Baltersbacherhof, Krummekehr, Neumnster, Reitersbrunnen, Schafbrckermhle, Sieghaus, AmLeimersbrunnen, Baltersbacherhof, Krummekehr, Neumünster, Reitersbrunnen, Schafbrückermühle, Sieghaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ottweiler, Am Markt 1, 66564 Ottweiler
2. Ordnungsamt Ottweiler, Am Markt 1, 66564 Ottweiler
3. Bürgeramt Ottweiler, Am Markt 1, 66564 Ottweiler
Gemeinde Ottweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Ottweiler hat am 10.11.2022 den Bebauungsplan "Wohnbebauung Ende Ottweilerstraße" im Stadtteil Steinbach beschlossen und den Entwurf gebilligt. Die Planunterlagen waren vom 28.11.2022 bis 09.01.2023 öffentlich ausgestellt und werden erneut vom 23.09.2024 bis 14.10.2024 veröffentlicht.
- Der Rat der Stadt Ottweiler hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Baustofflager Ottweiler" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gefasst. Das Plangebiet liegt am Ortsausgang von Ottweiler in Richtung Wiebelskirchen und dient der Lagerung von Baustoffen, um Arbeitsplätze in der Region zu sichern.
- Weitere aktuelle Projekte umfassen den Bebauungsplan "Blieszentrum II", "Wohnbebauung Südlich der Labacher Straße", "Solarpark Auf ́m Käs", "Römische Station", "Agri-PV Mainzweiler" und weitere, die jeweils mit parallelen Teiländerungen des Flächennutzungsplans einhergehen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.