Otzberg ist eine Gemeinde im
südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg im Odenwald. Dezember 1971 durch Zusammenschluss von sechs ehemals selbständigen Gemeinden im Rahmen der Gebietsreform in Hessen
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
6477 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64853
Vorwahlen
06162, 06163
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otzberg
Hauptstraße 1
64853 Otzberg
2. Ordnungsamt Otzberg
Hauptstraße 1
64853 Otzberg
3. Einwohnermeldeamt Otzberg
Hauptstraße 1
64853 Otzberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Otzberg erarbeitet aktuell in mehreren Projekten Strategien zur Verbesserung der innerörtlichen Siedlungsstruktur. Hierbei steht die Erhaltung der bestehenden Bebauung in den Ortskernen und die Optimierung der Wohn- und Lebensqualität im Mittelpunkt.
- Die Gemeinde beteiligt sich am Projekt des Regionalmanagements Darmstadt-Dieburg zur Leerstandserfassung und Förderung von Neunutzungen seit 2016.
- Ein Forschungsprojekt "Aktion - gemeinsame Vision" (AktVis) mit der TU Darmstadt und dem Frauenhofer Institut seit 2016 zielt auf die Aktivierung von Flächenpotentialen für eine Siedlungsentwicklung nach Innen.
- Eine 3D-Internetanwendung für die Ortsentwicklung in Ober-Klingen ist seit April 2018 nutzbar.
- Eine Eigentümerbefragung im Jahr 2018 führte zu einer aktivierenden Wirkung und einer Zunahme von Nutzungsänderungen, Umbauten und Wiederbelebungen in Bestandsgebäuden.
- Das Dorfentwicklungsprogramm umfasst die Erfassung von Leerständen und Bracheflächen und die Innenentwicklung als Zielsetzung im Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.