Die Gemeinde Otzberg entstand am 31. Dezember 1971 durch Zusammenschluss von sechs ehemals selbständigen Gemeinden im Rahmen der Gebietsreform in Hessen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Darmstadt-Dieburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6477 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
64853                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06162, 06163                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Otzberg  
   Hauptstraße 1  
   64853 Otzberg  
2. Ordnungsamt Otzberg  
   Hauptstraße 1  
   64853 Otzberg  
3. Einwohnermeldeamt Otzberg  
   Hauptstraße 1  
   64853 Otzberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Otzberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Otzberg erarbeitet aktuell in mehreren Projekten Strategien zur Verbesserung der innerörtlichen Siedlungsstruktur. Hierbei steht die Erhaltung der bestehenden Bebauung in den Ortskernen und die Optimierung der Wohn- und Lebensqualität im Mittelpunkt.
- Die Gemeinde beteiligt sich am Projekt des Regionalmanagements Darmstadt-Dieburg zur Leerstandserfassung und Förderung von Neunutzungen seit 2016.
- Ein Forschungsprojekt "Aktion - gemeinsame Vision" (AktVis) mit der TU Darmstadt und dem Frauenhofer Institut seit 2016 zielt auf die Aktivierung von Flächenpotentialen für eine Siedlungsentwicklung nach Innen.
- Eine 3D-Internetanwendung für die Ortsentwicklung in Ober-Klingen ist seit April 2018 nutzbar.
- Eine Eigentümerbefragung im Jahr 2018 führte zu einer aktivierenden Wirkung und einer Zunahme von Nutzungsänderungen, Umbauten und Wiederbelebungen in Bestandsgebäuden.
- Das Dorfentwicklungsprogramm umfasst die Erfassung von Leerständen und Bracheflächen und die Innenentwicklung als Zielsetzung im Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.