Ovelgönne ist eine Gemeinde im Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen. Die Gemeinde ist stark von der Landwirtschaft geprägt und bezeichnet sich selbst als das „Grüne Herz der Wesermarsch“
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Wesermarsch                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5262 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
26939                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
04480, 04483, 04401 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Allerhop, Coldewey, Colmar, Colmarfeld, Garveshörne, Harlinghausen, Mittelhofschlag, NorderFrieschenmoor, Norderhofschlag, Petershörne, Popkenhöge, Rixförde, Rüdershausen, StrückhauserAltendeich, StrückhauserKirchdorf, SüderFrieschenmoor, Winterbahn                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Ovelgönne  
   Am Markt 1  
   26316 Varel  
2. Landkreis Friesland  
   Am Markt 1  
   26427 Esens  
3. Einwohnermeldeamt Ovelgönne  
   Hauptstraße 10  
   26316 Varel  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Ovelgönne – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.