Owen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈaʊ̯ən] ist eine Landstadt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73277
Vorwahl
07021
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Teck, Teck
Adressen:
1. Stadtverwaltung Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
2. Ordnungsamt Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
3. Bürgeramt Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
Gemeinde Owen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Stadt Owen hat den Vorentwurf des Bebauungsplans "Westlich der Gartenstraße" erweitert, um weitere Grundstücke westlich und östlich der Gartenstraße bis hin zur Weinbergstraße zu umfassen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Lauterquartier" wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen, ohne dass wesentliche Änderungen erforderlich waren.
- Es gibt eine neunmonatige Frist, innerhalb derer die Stadt ihren vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückziehen oder das Ultimatum verlängern muss, im Kontext der Ortsumfahrung für Owen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.