Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3388 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
73277                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07021                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Teck, Teck                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Owen  
   Hauptstraße 1  
   73277 Owen  
2. Ordnungsamt Owen  
   Hauptstraße 1  
   73277 Owen  
3. Bürgeramt Owen  
   Hauptstraße 1  
   73277 Owen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Owen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            - Der Gemeinderat der Stadt Owen hat den Vorentwurf des Bebauungsplans "Westlich der Gartenstraße" erweitert, um weitere Grundstücke westlich und östlich der Gartenstraße bis hin zur Weinbergstraße zu umfassen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Lauterquartier" wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen, ohne dass wesentliche Änderungen erforderlich waren.
- Es gibt eine neunmonatige Frist, innerhalb derer die Stadt ihren vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückziehen oder das Ultimatum verlängern muss, im Kontext der Ortsumfahrung für Owen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.