Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73277
Vorwahl
07021
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Teck, Teck
Adressen:
1. Stadtverwaltung Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
2. Ordnungsamt Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
3. Bürgeramt Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Stadt Owen hat den Vorentwurf des Bebauungsplans "Westlich der Gartenstraße" erweitert, um weitere Grundstücke westlich und östlich der Gartenstraße bis hin zur Weinbergstraße zu umfassen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Lauterquartier" wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen, ohne dass wesentliche Änderungen erforderlich waren.
- Es gibt eine neunmonatige Frist, innerhalb derer die Stadt ihren vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückziehen oder das Ultimatum verlängern muss, im Kontext der Ortsumfahrung für Owen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.