Owschlag (dän.: Okslev) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
3724 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24811, 24848
Vorwahl
04336
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichshof, Jerusalem, Langenberg, Lehmberg, Lehmrade, Meierhof, Mooshörn, Norby, Nordholz, Owschlagerholz, Ramsdorf, Schtt, Steinsieken, Tirol, Trollbek, Westermoor, Friedrichshof, Jerusalem, Langenberg, Lehmberg, Lehmrade, Meierhof, Mooshörn, Norby, Nordholz, Owschlagerholz, Ramsdorf, Schütt, Steinsieken, Tirol, Trollbek, Westermoor
Adressen:
1. Gemeinde Owschlag
Hauptstraße 1
24811 Owschlag
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Am Gerichtsplatz 1
24837 Schleswig
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.