Oybin (Aussprache: [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ɔɪ̯ˈbiːn]) ist eine Gemeinde im Landkreis Görlitz, die im Südosten Sachsens an der Grenze zur Tschechischen Republik liegt.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
1325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02797
Vorwahl
035844
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oybin
Hauptstraße 1
02737 Oybin
2. Ordnungsamt Oybin
Hauptstraße 1
02737 Oybin
3. Finanzamt Görlitz
Bahnhofstraße 1
02826 Görlitz
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.