Palling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
3488 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83349                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08629                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Allerding, Barmbichl, Baumham, Freutsmoos, Genetsham, Gengham, Grafetstetten, Haistrach, Harpfetsham, Haslach, Höhenstetten, Hörmetsham, Jegling, Kamping, Katzwalchen, Lampertsham, Oberhafing, Obersommering, Ranham, Stalling, Stetten, Thalham, Unterhafing, Untersommering, Volkrading, Allerding, Barmbichl, Baumham, Freutsmoos, Genetsham, Gengham, Grafetstetten, Haistrach, Harpfetsham, Haslach, Höhenstetten, Hörmetsham, Jegling, Kamping, Katzwalchen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Palling, Hauptstraße 1, 83349 Palling  
2. Bürgeramt Palling, Hauptstraße 1, 83349 Palling  
3. Landratsamt Traunstein, Rosenheimer Straße 45, 83278 Traunstein  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Palling – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.