Palling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3488 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83349
Vorwahl
08629
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerding, Barmbichl, Baumham, Freutsmoos, Genetsham, Gengham, Grafetstetten, Haistrach, Harpfetsham, Haslach, Höhenstetten, Hörmetsham, Jegling, Kamping, Katzwalchen, Lampertsham, Oberhafing, Obersommering, Ranham, Stalling, Stetten, Thalham, Unterhafing, Untersommering, Volkrading, Allerding, Barmbichl, Baumham, Freutsmoos, Genetsham, Gengham, Grafetstetten, Haistrach, Harpfetsham, Haslach, Höhenstetten, Hörmetsham, Jegling, Kamping, Katzwalchen
Adressen:
1. Gemeinde Palling, Hauptstraße 1, 83349 Palling
2. Bürgeramt Palling, Hauptstraße 1, 83349 Palling
3. Landratsamt Traunstein, Rosenheimer Straße 45, 83278 Traunstein
Gemeinde Palling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.