Palling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3488 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83349
Vorwahl
08629
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerding, Barmbichl, Baumham, Freutsmoos, Genetsham, Gengham, Grafetstetten, Haistrach, Harpfetsham, Haslach, Höhenstetten, Hörmetsham, Jegling, Kamping, Katzwalchen, Lampertsham, Oberhafing, Obersommering, Ranham, Stalling, Stetten, Thalham, Unterhafing, Untersommering, Volkrading, Allerding, Barmbichl, Baumham, Freutsmoos, Genetsham, Gengham, Grafetstetten, Haistrach, Harpfetsham, Haslach, Höhenstetten, Hörmetsham, Jegling, Kamping, Katzwalchen
Adressen:
1. Gemeinde Palling, Hauptstraße 1, 83349 Palling
2. Bürgeramt Palling, Hauptstraße 1, 83349 Palling
3. Landratsamt Traunstein, Rosenheimer Straße 45, 83278 Traunstein
Gemeinde Palling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.