Bebauungsplan24
Palzem
Palzem an der Obermosel ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
1539 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54439
Vorwahl
06583
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Palzem
Am Markt 1
54426 Palzem
2. Einwohnermeldeamt Palzem
Am Markt 1
54426 Palzem
3. Ordnungsamt Palzem
Am Markt 1
54426 Palzem
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (Vorplanung) ist ein Instrument der Stadtplanung. Zweck des Flächennutzungsplans ist es, Informationen über die zukünftige Entwicklung zu geben. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes.
Die im Plan dargestellten Flächennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Bereiche der Gemeinde konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.
Flächennutzungsplan und entsprechende Bebauungspläne bilden zusammen die kommunale Bauleitplanung.
Die möglichen Inhalte, das Verfahren zur Aufstellung des Plans und die Rechtsfolgen des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch festgelegt.