Parsteinsee ist eine amtsangehörige Gemeinde am nordöstlichen Rand des Landkreises Barnim (Brandenburg)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Barnim                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
519 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
16248                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
033365                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Parsteinsee  
   Hauptstraße 1  
   16259 Parsteinsee  
2. Ordnungsamt Landkreis Märkisch-Oderland  
   Breitscheidstraße 2  
   15370 Fredersdorf-Vogelsdorf  
3. Umweltamt Landkreis Märkisch-Oderland  
   Karl-Marx-Straße 7  
   15370 Frankfurt (Oder)  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Parsteinsee – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.