Pasewalk ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Vorpommern-Greifswald                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9841 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
17309                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
03973                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Pasewalk  
   Am Markt 1  
   17309 Pasewalk  
2. Landkreis Vorpommern-Greifswald  
   Anklamer Straße 37  
   17309 Pasewalk  
3. Agentur für Arbeit Pasewalk  
   Bahnhofstraße 2  
   17309 Pasewalk  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Pasewalk – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Bebauungsplan Nr. 55/20 „Zur Försterei“ in Pasewalk sieht die Errichtung von 11 eingeschossigen Wohngebäuden auf bisher unbebauten Grundstücken südöstlich der Straße Zur Försterei vor. Die Stadtvertretung hat den Aufstellungsbeschluss am 10.09.2020 gefasst. Der Planbereich wird derzeit als Pferdekoppel genutzt und ist im Nordosten und Süden von Wohnbebauung begrenzt. Die landesplanerische Stellungnahme vom 13.04.2023 bestätigte die Vereinbarkeit des Bebauungsplans mit den Zielen der Raumordnung, nachdem die Stadt den Nachweis der ausgeschöpften Innenentwicklungspotentiale erbracht hat.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan Nr. 47/17 für den Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. Bauabschnitt, weiterentwickelt, um Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet zu sichern. Dieser Plan umfasst den zweiten Bauabschnitt des Gesamtgebietes und soll die regionale Wirtschaftsstruktur stärken. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt werden derzeit geschaffen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
 
                         
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.