Pastetten (bairisch: Baschding) ist eine Gemeinde im Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85669
Vorwahl
08124
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkeln, Bocköd, Fendsbach, Harrain, Hartbrunn, Harthofen, Katterloh, Moosstetten, Oberschwillach, ™tz, Poigenberg, Reithofen, Zeilern, Birkeln, Bocköd, Fendsbach, Harrain, Hartbrunn, Harthofen, Katterloh, Moosstetten, Oberschwillach, Ötz, Poigenberg, Reithofen, Zeilern
Adressen:
1. Gemeinde Pastetten, Hauptstraße 1, 85598 Pastetten
2. Landratsamt Erding, Landstraße 1, 85435 Erding
3. Bürgeramt Erding, Münchener Straße 31, 85435 Erding
Gemeinde Pastetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.