Pastetten (bairisch: Baschding) ist eine Gemeinde im Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85669
Vorwahl
08124
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkeln, Bocköd, Fendsbach, Harrain, Hartbrunn, Harthofen, Katterloh, Moosstetten, Oberschwillach, ™tz, Poigenberg, Reithofen, Zeilern, Birkeln, Bocköd, Fendsbach, Harrain, Hartbrunn, Harthofen, Katterloh, Moosstetten, Oberschwillach, Ötz, Poigenberg, Reithofen, Zeilern
Adressen:
1. Gemeinde Pastetten, Hauptstraße 1, 85598 Pastetten
2. Landratsamt Erding, Landstraße 1, 85435 Erding
3. Bürgeramt Erding, Münchener Straße 31, 85435 Erding
Gemeinde Pastetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.