Pastetten (bairisch: Baschding) ist eine Gemeinde im Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85669
Vorwahl
08124
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkeln, Bocköd, Fendsbach, Harrain, Hartbrunn, Harthofen, Katterloh, Moosstetten, Oberschwillach, ™tz, Poigenberg, Reithofen, Zeilern, Birkeln, Bocköd, Fendsbach, Harrain, Hartbrunn, Harthofen, Katterloh, Moosstetten, Oberschwillach, Ötz, Poigenberg, Reithofen, Zeilern
Adressen:
1. Gemeinde Pastetten, Hauptstraße 1, 85598 Pastetten
2. Landratsamt Erding, Landstraße 1, 85435 Erding
3. Bürgeramt Erding, Münchener Straße 31, 85435 Erding
Gemeinde Pastetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.