Patersdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
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Regen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1764 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
94265                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09923                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Grnbach, Hartmannsgrub, Linden, Neumhle, Patersdorf, Prnst, Schönberg, Weidwies, Wildtier, Grünbach, Hartmannsgrub, Linden, Neumühle, Prünst, Schönberg, Weidwies, Wildtier                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Patersdorf, Hauptstraße 1, 94569 Patersdorf  
2. Finanzamt Deggendorf, Am Stadtgraben 1, 94469 Deggendorf  
3. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 7, 94469 Deggendorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Patersdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.