Pegau ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen in Deutschland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6510 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04523
Vorwahl
034296
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pegau
Markt 1
04523 Pegau
2. Einwohnermeldeamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau
3. Ordnungsamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau
Gemeinde Pegau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Pegau hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Energiepark Pegau“ am 01.08.2024 beschlossen. Dieser Plan zielt auf die Schaffung des Baurechts für 10 Windenergieanlagen, einschließlich ihrer Erschließung, und setzt einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnbebauungen fest. Die Planunterlagen sind öffentlich ausgelegt und stehen auf der Internetseite der Stadt und im Beteiligungsportal Sachsens zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen plant, bis 2027 den Anteil von Windrädern auf 2 Prozent der Fläche Sachsens zu erhöhen, was eine Verzehnfachung darstellt. Zudem wurde ein Gesetz erlassen, das ab 2025 eine verpflichtende Zahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Kommunen vorsieht, was der Stadt Pegau jährlich bis zu 25.000 Euro pro Anlage bringen kann.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.