Peiting ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
11.588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86971
Vorwahl
08861
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bhlach, Butzau, Deutensee, Finsterau, Grabhof, Grub, Hausen, Herzogsägmhle, Hirschau, Höfle, Hohenbrand, Kellershof, Kreut, Kurzenried, Lamprecht, Langenried, Luttenbach, Niederwies, Odi, Oedenhof, Ramsau, Riedhof, Riesen, Schnalz, Weinland, Winterleiten, Bühlach, Butzau, Deutensee, Finsterau, Grabhof, Grub, Hausen, Herzogsägmühle, Hirschau, Höfle, Hohenbrand, Kellershof, Kreut, Kurzenried
Adressen:
1. Gemeinde Peiting, Hauptstraße 1, 86981 Peiting
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Peiting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Peiting hat in seiner jüngsten Sitzung das Bebauungsplan-Verfahren für das neue AWO-Seniorenzentrum eingeleitet. Das neue Gebäude soll auf einem bislang freien Areal beim Jugendzentrum gebaut werden, nur etwa 150 Meter vom bisherigen Seniorenheim entfernt. Dies ermöglicht es den Bewohnern, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.