Peiting ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
11.588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86971
Vorwahl
08861
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bhlach, Butzau, Deutensee, Finsterau, Grabhof, Grub, Hausen, Herzogsägmhle, Hirschau, Höfle, Hohenbrand, Kellershof, Kreut, Kurzenried, Lamprecht, Langenried, Luttenbach, Niederwies, Odi, Oedenhof, Ramsau, Riedhof, Riesen, Schnalz, Weinland, Winterleiten, Bühlach, Butzau, Deutensee, Finsterau, Grabhof, Grub, Hausen, Herzogsägmühle, Hirschau, Höfle, Hohenbrand, Kellershof, Kreut, Kurzenried
Adressen:
1. Gemeinde Peiting, Hauptstraße 1, 86981 Peiting
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Peiting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Peiting hat in seiner jüngsten Sitzung das Bebauungsplan-Verfahren für das neue AWO-Seniorenzentrum eingeleitet. Das neue Gebäude soll auf einem bislang freien Areal beim Jugendzentrum gebaut werden, nur etwa 150 Meter vom bisherigen Seniorenheim entfernt. Dies ermöglicht es den Bewohnern, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.