Pemfling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2271 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93482
Vorwahl
09971
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albersdorf, Buchermhle, Elsing, Engelsdorf, Fichthof, Frieding, Großbergerdorf, Haid, Höfenmhle, Kager, Kreuth, Oberdeschenried, Pitzling, Rackelsdorf, Schatzendorf, Schiltlmhle, Staunerhöf, Steinmhle, Unterdeschenried, Wöhrhof, Albersdorf, Buchermühle, Elsing, Engelsdorf, Fichthof, Frieding, Großbergerdorf, Haid, Höfenmühle, Kager, Kreuth, Oberdeschenried, Pitzling, Rackelsdorf, Schatzendorf, Schiltlmühle, Staunerhöf, Steinmühle, Unterdeschenried, Wöhrhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pemfling, Hauptstraße 1, 93485 Pemfling
2. Standesamt Pemfling, Hauptstraße 1, 93485 Pemfling
3. Finanzamt Cham, Bahnhofstraße 12, 93413 Cham
Gemeinde Pemfling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.