Penig ist eine Stadt im Westen des Landkreises Mittelsachsen in Sachsen.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
8578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09322
Vorwahlen
037381, 034346
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Penig, Markt 1, 09322 Penig
2. Ordnungsamt Penig, Markt 1, 09322 Penig
3. Bürgeramt Penig, Markt 1, 09322 Penig
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohngebiet „Lindengarten“ Penig beschlossen. Dieser Plan zielt auf die Schaffung von Baurecht für Einfamilienhäuser im innerstädtischen Bereich ab und wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.
Weitere aktuelle Bebauungspläne umfassen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage ehemaliges Heizhaus Flender“ und den Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Kiessandtagesbau Penig“, beide mit Beschlüssen vom 16. Juli 2020.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.