Pentling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93080
Vorwahlen
0941, 09405
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Fohlenhof, Hölkering, Schwalbennest, Weichslmhle, Fohlenhof, Hölkering, Schwalbennest, Weichslmühle
Adressen:
1. Gemeinde Pentling, Hauptstraße 1, 93126 Pentling
2. Landratsamt Regensburg, Am Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg, Am Bismarckplatz 2, 93047 Regensburg
Gemeinde Pentling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pentling hat einen neuen Bebauungsplan für das Baugebiet „Hagenbreiten“ in Hohengebraching einstimmig gebilligt, das sieben Parzellen umfasst.
In Pentling wurde festgestellt, dass es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Gebiet Großberg-Nord gibt, und es wurde beschlossen, einen neuen, gültigen Bebauungsplan aufzustellen und zu genehmigen, um Rechtssicherheit herzustellen und eine zeitgemäße Nachverdichtung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat beauftragte das Planungsbüro Bartsch mit dem weiteren Vorgehen und billigte die Entwurfsplanung und den Maßnahmenbeginn des ersten Bauabschnitts für den Neubau des Bauhofs mit Kosten von etwa 7,5 Millionen Euro. Ein Bauantrag für eine Anlage mit fünf Duplexgaragen und zwei Wohnmobilgaragen wurde genehmigt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.