Penzing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3599 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86929
Vorwahl
08191
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bärnham, Bergham, Mernham, Moosen, Mhlberg, Neudeck, Obermhle, Odelsham, Penzing, Pullach, Puttenham, Rieden, Riepertsham, Sagerer, Straßloh, Strzlham, Thalham, Troitsham, Wies, Wrmertsham, Bärnham, Bergham, Mernham, Moosen, Mühlberg, Neudeck, Obermühle, Odelsham, Pullach, Puttenham, Rieden, Riepertsham, Sagerer, Straßloh, Stürzlham, Thalham, Troitsham, Wies, Würmertsham
Adressen:
1. Bezirksamt Penzing
1140 Wien, Baumgartenstraße 24
2. Magistratisches Bezirksamt für den 14. Bezirk
1140 Wien, Hütteldorfer Straße 2
3. Finanzamt Wien 14/15/16
1140 Wien, Hütteldorfer Straße 24
Gemeinde Penzing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Penzing hat einen neuen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aufgestellt, der im März 2020 beschlossen wurde. Dieser Plan umfasst die Digitalisierung und Aktualisierung des bestehenden Flächennutzungsplans, da die alten Planzeichnungen von den aktuellen digitalen Grundlagen abwichen. Fünf neue Wohnbauflächen und zwei weitere Flächen wurden in den Plan aufgenommen.
Zudem wurde ein Bebauungsplan für den Ortskern Ramsach erstellt, der Nachverdichtungen im Bestand regelt und unter Berücksichtigung des Bauschutzbereichs des Flugplatzes Penzing erstellt wurde.
Die Gemeinde bereitet sich auch auf die zukünftige Entwicklung des Fliegerhorstgeländes vor, obwohl dieser Bereich noch nicht in den aktuellen Flächennutzungsplan einbezogen wurde, da die Übergabe des Geländes durch die Bundeswehr noch nicht absehbar ist.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.