Perasdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach.
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Straubing-Bogen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
541 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
94366, 94374                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09962                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bach, Elend, Grub, Hauersäge, Heilingmhl, Hintersollach, Hochstetten, Höhenberg, Kohlwessen, Leimbhl, Lengfeld, Mhlbogen, Oberrottensdorf, Oberschellnberg, Ried, Unterperasdorf, Unterrottensdorf, Unterschellnberg, Wessen, Wieden, Wieshof, Bach, Elend, Grub, Hauersäge, Heilingmühl, Hintersollach, Hochstetten, Höhenberg, Kohlwessen, Leimbühl, Lengfeld, Mühlbogen, Oberrottensdorf, Oberschellnberg, Ried, Unterperasdorf, Unterrottensdorf, Unterschellnberg, Wessen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Perasdorf, Hauptstraße 1, 94136 Thyrnau
2. Landratsamt Passau, Bahnhofstraße 11, 94032 Passau
3. Finanzamt Passau, Am Schanzl 2, 94032 Passau
                        
                        
                            
                                Gemeinde Perasdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.