Perasdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
541 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94366, 94374
Vorwahl
09962
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bach, Elend, Grub, Hauersäge, Heilingmhl, Hintersollach, Hochstetten, Höhenberg, Kohlwessen, Leimbhl, Lengfeld, Mhlbogen, Oberrottensdorf, Oberschellnberg, Ried, Unterperasdorf, Unterrottensdorf, Unterschellnberg, Wessen, Wieden, Wieshof, Bach, Elend, Grub, Hauersäge, Heilingmühl, Hintersollach, Hochstetten, Höhenberg, Kohlwessen, Leimbühl, Lengfeld, Mühlbogen, Oberrottensdorf, Oberschellnberg, Ried, Unterperasdorf, Unterrottensdorf, Unterschellnberg, Wessen
Adressen:
1. Gemeinde Perasdorf, Hauptstraße 1, 94136 Thyrnau
2. Landratsamt Passau, Bahnhofstraße 11, 94032 Passau
3. Finanzamt Passau, Am Schanzl 2, 94032 Passau
Gemeinde Perasdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.