Die Stadt Perleberg ist die Kreisstadt des Landkreises Prignitz im Land Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
12.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19348
Vorwahlen
03876, 038793
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Perleberg
Breite Straße 1
19348 Perleberg
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 9
19348 Perleberg
3. Amt für Bürgerdienste
Breite Straße 1
19348 Perleberg
Gemeinde Perleberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Perleberg verfügt überSeveral bestehende Bebauungspläne, jedoch gibt es keine neuen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Die bestehenden Pläne umfassen:
- Sondergebiet Photovoltaik auf dem ehemaligen Flugplatz Perleberg
- Industriegebiet Fleischverarbeitung Quitzow an der Buchholzer Chaussee
- Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Dergenthin an der Bahn
- Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Berliner Straße
- Feuerwache und Sport- und Freizeitareal an der Quitzower Straße.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.