Mit rund 12.000 Einwohnern ist sie nach Wittenberge die zweitgrößte Stadt im Landkreis
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
12.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19348
Vorwahlen
03876, 038793
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Perleberg
Breite Straße 1
19348 Perleberg
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 9
19348 Perleberg
3. Amt für Bürgerdienste
Breite Straße 1
19348 Perleberg
Gemeinde Perleberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Perleberg verfügt überSeveral bestehende Bebauungspläne, jedoch gibt es keine neuen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Die bestehenden Pläne umfassen:
- Sondergebiet Photovoltaik auf dem ehemaligen Flugplatz Perleberg
- Industriegebiet Fleischverarbeitung Quitzow an der Buchholzer Chaussee
- Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Dergenthin an der Bahn
- Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Berliner Straße
- Feuerwache und Sport- und Freizeitareal an der Quitzower Straße.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.