Perlesreut ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
2873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94157
Vorwahl
08555
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aschberg, Eisenbernreut, Ellersdorf, Empertsreut, Göschlmhle, Hammermhle, Hangalzesberg, Hatzerreut, Heiblmhle, Hirtreut, Hötzerreut, Kirchberg, Khbach, Lindberg, Marchetsreut, Maresberg, Marktberg, Messerschmidmhle, Nebling, Niederperlesreut, Oberanschiessing, Poxreut, Prombach, Rodlhof, Unteranschiessing, Waldbrunn, Waldenreut, Wamberg, Wartberg, Wittersitt, Aschberg, Eisenbernreut, Ellersdorf, Empertsreut, Göschlmühle, Hammermühle, Hangalzesberg, Hatzerreut, Heiblmühle, Hirtreut
Adressen:
1. Gemeinde Perlesreut
Hauptstraße 6
94157 Perlesreut
2. Landkreis Freyung-Grafenau
Rathausplatz 1
94481 Grafenau
3. Bürgeramt Freyung
Stadtplatz 1
94078 Freyung
Gemeinde Perlesreut – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.