Perlesreut ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
2873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94157
Vorwahl
08555
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aschberg, Eisenbernreut, Ellersdorf, Empertsreut, Göschlmhle, Hammermhle, Hangalzesberg, Hatzerreut, Heiblmhle, Hirtreut, Hötzerreut, Kirchberg, Khbach, Lindberg, Marchetsreut, Maresberg, Marktberg, Messerschmidmhle, Nebling, Niederperlesreut, Oberanschiessing, Poxreut, Prombach, Rodlhof, Unteranschiessing, Waldbrunn, Waldenreut, Wamberg, Wartberg, Wittersitt, Aschberg, Eisenbernreut, Ellersdorf, Empertsreut, Göschlmühle, Hammermühle, Hangalzesberg, Hatzerreut, Heiblmühle, Hirtreut
Adressen:
1. Gemeinde Perlesreut
Hauptstraße 6
94157 Perlesreut
2. Landkreis Freyung-Grafenau
Rathausplatz 1
94481 Grafenau
3. Bürgeramt Freyung
Stadtplatz 1
94078 Freyung
Gemeinde Perlesreut – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.