Petersaurach (umgangssprachlich: Beʲdəsáura) ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
4946 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91580
Vorwahlen
09872, 09802, 09824, 09827, 09874
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gleizendorf, Großhaslach, Gtlershof, Langenloh-Nord, Gleizendorf, Großhaslach, Gütlershof, Langenloh-Nord
Adressen:
1. Gemeinde Petersaurach
Hauptstraße 1
91580 Petersaurach
2. Ordnungsamt Petersaurach
Hauptstraße 1
91580 Petersaurach
3. Finanzamt Ansbach
Bismarckstraße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Petersaurach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.