Petershausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6620 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85238                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08137                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Freymann, Glonnbercha, Göppertshausen, Höckhof, Kreithof, Lindach, Mittermarbach, Mhldorf, Obermarbach, Sollern, Wasenhof, Weißling, Ziegelberg, Freymann, Glonnbercha, Göppertshausen, Höckhof, Kreithof, Lindach, Mittermarbach, Mühldorf, Obermarbach, Sollern, Wasenhof, Weißling, Ziegelberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Petershausen  
   Hauptstraße 1  
   85387 Petershausen  
2. Standesamt Petershausen  
   Hauptstraße 1  
   85387 Petershausen  
3. Ordnungsamt Petershausen  
   Hauptstraße 1  
   85387 Petershausen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Petershausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Petershausen umfassen several aktuelle Änderungen und Neuplanungen:
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Mitterfeld II, 2. Änderung" wurde 2022 verabschiedet.
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Obermarbach I, 2. Änderung" wurde 2023 verabschiedet.
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Schulstraße-West, 1. Änderung" wurde 2023 verabschiedet.
- Es gibt fortlaufende Anpassungen und Erweiterungen bestehender Bebauungspläne, wie z.B. die 2. Änderung des Bebauungsplans "Petershausen Nord-Ost Gewerbegebiet" im Jahr 2021.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.