Petershausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6620 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85238
Vorwahl
08137
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Freymann, Glonnbercha, Göppertshausen, Höckhof, Kreithof, Lindach, Mittermarbach, Mhldorf, Obermarbach, Sollern, Wasenhof, Weißling, Ziegelberg, Freymann, Glonnbercha, Göppertshausen, Höckhof, Kreithof, Lindach, Mittermarbach, Mühldorf, Obermarbach, Sollern, Wasenhof, Weißling, Ziegelberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Petershausen
Hauptstraße 1
85387 Petershausen
2. Standesamt Petershausen
Hauptstraße 1
85387 Petershausen
3. Ordnungsamt Petershausen
Hauptstraße 1
85387 Petershausen
Gemeinde Petershausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Petershausen umfassen several aktuelle Änderungen und Neuplanungen:
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Mitterfeld II, 2. Änderung" wurde 2022 verabschiedet.
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Obermarbach I, 2. Änderung" wurde 2023 verabschiedet.
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Schulstraße-West, 1. Änderung" wurde 2023 verabschiedet.
- Es gibt fortlaufende Anpassungen und Erweiterungen bestehender Bebauungspläne, wie z.B. die 2. Änderung des Bebauungsplans "Petershausen Nord-Ost Gewerbegebiet" im Jahr 2021.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung