Pettendorf ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3507 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
93186, 93152
Vorwahlen
09409, 09404, 0941
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlersberg, Creez, Eibrunn, Hummelberg, Neß, Neudorf, Pettendorf, Pittersdorf, Ried, Schtzenmhle, Steinmhle, Urtlhof, Adlersberg, Creez, Eibrunn, Hummelberg, Neß, Neudorf, Pittersdorf, Ried, Schützenmühle, Steinmühle, Urtlhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pettendorf, Hauptstraße 1, 93186 Pettendorf
2. Landratsamt Regensburg, Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg, Landstraße 5, 93047 Regensburg
Gemeinde Pettendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.