Pettendorf ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
                    
                        
                                
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Oberpfalz                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
3507 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
93186, 93152                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09409, 09404, 0941                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Adlersberg, Creez, Eibrunn, Hummelberg, Neß, Neudorf, Pettendorf, Pittersdorf, Ried, Schtzenmhle, Steinmhle, Urtlhof, Adlersberg, Creez, Eibrunn, Hummelberg, Neß, Neudorf, Pittersdorf, Ried, Schützenmühle, Steinmühle, Urtlhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Pettendorf, Hauptstraße 1, 93186 Pettendorf  
2. Landratsamt Regensburg, Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg  
3. Finanzamt Regensburg, Landstraße 5, 93047 Regensburg
                        
                        
                            
                                Gemeinde Pettendorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.