Pfarrkirchen ist eine Hochschulstadt und die Kreisstadt sowie zweitgrößte Stadt des niederbayerischen Landkreises Rottal-Inn in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
13.073 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84347
Vorwahl
08561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adlgehring, Afterhausen, Aign, Aist, Altersham, Amixlöd, Asang, Bach, Baumgarten, Benk, Berg, BergbWald, BergbWhr, Bergham, Bodenöd, Böll, Brenn, Dirnhub, Dobl, Dulding, EdaBerg, Edfurt, Edholzen, Eham, Einbach, Engberg, Fasselsberg, Federlehen, Federling, Feiern, Fischerwimm, Forster, Frstberg, Galgenberg, Gambach, Gartlberg, Gehring, Geiersberg, Gollerbach, Griesberg
Adressen:
1. Marktgemeinde Pfarrkirchen
Hauptplatz 1
84326 Pfarrkirchen
2. Stadtverwaltung Pfarrkirchen
Stadtplatz 2
84326 Pfarrkirchen
3. Finanzamt Pfarrkirchen
Bahnhofstraße 5
84326 Pfarrkirchen
Gemeinde Pfarrkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Pfarrkirchen hat einen vollständig überarbeiteten Entwurf für das neue Wohnbaugebiet „Au II“ dem Bauausschuss vorgelegt. Dieser Entwurf ersetzt den vorherigen und ist Teil der Bemühungen, neue Wohnmöglichkeiten in der Stadt zu schaffen.
Zudem ist das Projekt für den Neubau des KWA-Bildungszentrums auf dem ehemaligen Lehr/Jahn-Areal in Pfarrkirchen wegen Finanzierungsproblemen endgültig abgesagt worden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.