Pfarrweisach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ebern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1498 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96176
Vorwahl
09535
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Drrnhof, Fischbach, Herbelsdorf, Höchstädten, Junkersdorf, Kraisdorf, Lichtenstein, Lohr, Rabelsdorf, Römmelsdorf, Dürrnhof, Fischbach, Herbelsdorf, Höchstädten, Junkersdorf, Kraisdorf, Lichtenstein, Lohr, Rabelsdorf, Römmelsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Pfarrweisach, Hauptstraße 1, 97514 Pfarrweisach
2. Landratsamt Haßberge, Am Kiliansring 1, 97437 Haßfurt
3. Amtsgericht Haßfurt, Am Kiliansring 1, 97437 Haßfurt
Gemeinde Pfarrweisach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.