Pfedelbach ist eine Gemeinde im Hohenlohekreis (Region Heilbronn-Franken) im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs, 2 km südlich von Öhringen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
9171 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74629
Vorwahlen
07941, 07946, 07949
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchhorn, Charlottenberg, Griet, Heuberg, Hinterespig, Obergleichen, Untergleichen, Vorderespig, Buchhorn, Charlottenberg, Griet, Heuberg, Hinterespig, Obergleichen, Untergleichen, Vorderespig
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
2. Ordnungsamt Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
3. Bürgerbüro Pfedelbach
Hauptstraße 1
74629 Pfedelbach
Gemeinde Pfedelbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen: Genehmigung der Änderung der 1. Änderung der 4. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Limespark Kindergarten Ströllerbach“ in Öhringen, bekanntgemacht am 19. April 2024.
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen: Genehmigung der Änderung der 1. Änderung der 4. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wiesengrund“, Untermaßholderbach, bekanntgemacht am 17. Mai 2024.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.