Pfeffenhausen ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut und liegt etwa 25 Kilometer nordwestlich der Stadt Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5129 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84076
Vorwahlen
08782, 08708, 08754
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Attenberg, Backlreuth, Berg, Burghart, Drnwind, Ebenhausen, Eckhof, Egg, Egglhausen, Eichstätt, Elfing, Engelsdorf, Englmhle, Frauenhof, Gasselsberg, Hackendorf, Hagenburg, Haimhausen, Hintlaber, Holzhausen, Katzenthal, Kittlau, Koppenwall, Kumpfmhle, Leitendorf, Limbach, Mießling, Mösberg, Neßlthal, Niederhornbach, Obergrub, Oberhof, Oberhornbach, Oberspiegelreuth, Osterwind, Pfaffendorf, Prammersberg, Priel, Sachsenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pfeffenhausen, Hauptstraße 1, 84076 Pfeffenhausen
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 2, 84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut, Ludwigstraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Pfeffenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.