Pfreimd ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92536
Vorwahl
09606
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aspachmhle, Eixlberg, Fuchsendorf, Herdegen, Hohentreswitz, Iffelsdorf, Kurmhof, Löffelsberg, Oberpfreimd, Pamsendorf, Rappenberg, Stelzlmhle, Untersteinbach, Weiherhäusl, Weihern, Ziegelhtte, Aspachmühle, Eixlberg, Fuchsendorf, Herdegen, Hohentreswitz, Iffelsdorf, Kurmhof, Löffelsberg, Oberpfreimd, Pamsendorf, Rappenberg, Stelzlmühle, Untersteinbach, Weiherhäusl, Weihern, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pfreimd
Hauptstraße 1
92536 Pfreimd
2. Finanzamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Bahnhofstraße 1
92421 Schwandorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.