Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Pfronten

Pfronten ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Ostallgäu und liegt im Südwesten von Bayern direkt an der Grenze zu Tirol (Österreich).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
8341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87459
Vorwahl
08363
Adresse der Gemeinde
Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten
Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten 87459 Bayern DE
Website
Ortsteile
Berg, Dorf, Falkenstein, Fallmhle, Halden, Heitlern, Hummel, Kappel, Kreuzegg, Meilingen, Oberdolden, Oesch, Rehbichel, Röfleuten, Schweinegg, Stockach, Berg, Dorf, Falkenstein, Fallmühle, Halden, Heitlern, Hummel, Kappel, Kreuzegg, Meilingen, Oberdolden, Oesch, Rehbichel, Röfleuten, Schweinegg, Stockach
Adressen:
1. Gemeinde Pfronten
Hauptstraße 20
87459 Pfronten

2. Landratsamt Ostallgäu
Bahnhofstraße 25
87616 Marktoberdorf

3. Finanzamt Kempten
Bahnhofstraße 2
87435 Kempten
Gemeinde Pfronten – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die gesamte Baumaßnahme für den Neubau des Wasserhochbehälters in Pfronten soll bis Mitte 2025 fertiggestellt sein, mit einem Gesamtbauvolumen von 1,7 Mio. €, davon 1,4 Mio. € für den Hochbehälter und 300.000 € für das Werkstattgebäude.

Für die denkmalgeschützten ehemaligen Bahnhofsgebäude wurden Vorplanungen mit Nachfolgenutzungen erstellt, einschließlich eines Hauses mit Angeboten für ältere Menschen und zentrumsnaher ärztlicher Versorgung, Pflege- und Betreuungsangebote.

Die Planungen für die Sanierung der Straßen und Plätze in Pfrontens Zentrum, einschließlich der Krankenhausstraße und des Kirchwegs, sind im Gange, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und den Fußgänger- und Radverkehr zu verbessern.

Der Bebauungsplan Nr. 59 für die Dr.-Hiller-Straße und der Bebauungsplan Nr. 64 für das Bahnhofsareal-Ost sind in Aufstellung, um die baurechtlichen Voraussetzungen für weitere Gebäudemodernisierungen und die Beantragung von staatlichen Fördergeldern zu schaffen.

Die Gemeinde Pfronten setzt bei Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan Röfleuten Nord, auf nachhaltiges und flächensparendes Bauen, mit Anreizen durch einen Punktekatalog für zukunftsorientiertes Bauen.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung