Pfronten ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Ostallgäu und liegt im Südwesten von Bayern direkt an der Grenze zu Tirol (Österreich).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
8341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87459
Vorwahl
08363
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berg, Dorf, Falkenstein, Fallmhle, Halden, Heitlern, Hummel, Kappel, Kreuzegg, Meilingen, Oberdolden, Oesch, Rehbichel, Röfleuten, Schweinegg, Stockach, Berg, Dorf, Falkenstein, Fallmühle, Halden, Heitlern, Hummel, Kappel, Kreuzegg, Meilingen, Oberdolden, Oesch, Rehbichel, Röfleuten, Schweinegg, Stockach
Adressen:
1. Gemeinde Pfronten
Hauptstraße 20
87459 Pfronten
2. Landratsamt Ostallgäu
Bahnhofstraße 25
87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kempten
Bahnhofstraße 2
87435 Kempten
Gemeinde Pfronten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die gesamte Baumaßnahme für den Neubau des Wasserhochbehälters in Pfronten soll bis Mitte 2025 fertiggestellt sein, mit einem Gesamtbauvolumen von 1,7 Mio. €, davon 1,4 Mio. € für den Hochbehälter und 300.000 € für das Werkstattgebäude.
Für die denkmalgeschützten ehemaligen Bahnhofsgebäude wurden Vorplanungen mit Nachfolgenutzungen erstellt, einschließlich eines Hauses mit Angeboten für ältere Menschen und zentrumsnaher ärztlicher Versorgung, Pflege- und Betreuungsangebote.
Die Planungen für die Sanierung der Straßen und Plätze in Pfrontens Zentrum, einschließlich der Krankenhausstraße und des Kirchwegs, sind im Gange, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und den Fußgänger- und Radverkehr zu verbessern.
Der Bebauungsplan Nr. 59 für die Dr.-Hiller-Straße und der Bebauungsplan Nr. 64 für das Bahnhofsareal-Ost sind in Aufstellung, um die baurechtlichen Voraussetzungen für weitere Gebäudemodernisierungen und die Beantragung von staatlichen Fördergeldern zu schaffen.
Die Gemeinde Pfronten setzt bei Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan Röfleuten Nord, auf nachhaltiges und flächensparendes Bauen, mit Anreizen durch einen Punktekatalog für zukunftsorientiertes Bauen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung