Pfullendorf ist die drittgrößte Stadt im baden-württembergischen Landkreis Sigmaringen und eine ehemalige freie Reichsstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.501 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88630
Vorwahlen
07552, 07558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adriatsweiler, Brunnhausen, Gaisweiler, Kirnbach, Kleinschönach, Lautenbach, Mhlhausen, Schwäblishausen, Sohl, Straß-Hilpensberg, Tautenbronn, Waldsteig, Wattenreute, Adriatsweiler, Brunnhausen, Gaisweiler, Kirnbach, Kleinschönach, Lautenbach, Mühlhausen, Schwäblishausen, Sohl, Straß-Hilpensberg, Tautenbronn, Waldsteig, Wattenreute
Adressen:
1. Stadt Pfullendorf, Hauptstraße 1, 88630 Pfullendorf
2. Landratsamt Sigmaringen, Wilhelmstraße 11, 72488 Sigmaringen
3. Agentur für Arbeit Sigmaringen, Wilhelmstraße 11, 72488 Sigmaringen
Gemeinde Pfullendorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat in Pfullendorf hat die Bebauungspläne für die Gebiete Langgassen Süd und Sägeadern III gebilligt. Im Gebiet Langgassen Süd werden fünf große Bauplätze entstehen, die die geforderte Einwohnerdichte von 70 Einwohnern je Hektar nicht erreichen, aber durch andere Baugebiete ausgeglichen werden können.
Im Gebiet Sägeadern III sollen 29 Bauplätze am Ortsausgang Richtung Ochsenbach ausgewiesen werden. Hier musste ein Lärmschutzgutachten erstellt und ein Randstreifen unbebaut bleiben. Zudem musste die Stadt 277.000 Ökopunkte als Ausgleich leisten.
Zusätzlich gibt es noch 29 freie Bauplätze in Pfullendorf, darunter fünf Flächen für eine verdichtete Bauweise und weitere fünf Flächen im Rahmen des Projekts kleiner Bauplatz. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt über das Programm Baupilot, wobei Bewerber eine Finanzierungsbestätigung für mindestens 600.000 Euro vorlegen müssen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.