Pfullendorf ist die drittgrößte Stadt im baden-württembergischen Landkreis Sigmaringen und eine ehemalige freie Reichsstadt.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.501 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88630
Vorwahlen
07552, 07558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adriatsweiler, Brunnhausen, Gaisweiler, Kirnbach, Kleinschönach, Lautenbach, Mhlhausen, Schwäblishausen, Sohl, Straß-Hilpensberg, Tautenbronn, Waldsteig, Wattenreute, Adriatsweiler, Brunnhausen, Gaisweiler, Kirnbach, Kleinschönach, Lautenbach, Mühlhausen, Schwäblishausen, Sohl, Straß-Hilpensberg, Tautenbronn, Waldsteig, Wattenreute
Adressen:
1. Stadt Pfullendorf, Hauptstraße 1, 88630 Pfullendorf
2. Landratsamt Sigmaringen, Wilhelmstraße 11, 72488 Sigmaringen
3. Agentur für Arbeit Sigmaringen, Wilhelmstraße 11, 72488 Sigmaringen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Der Gemeinderat in Pfullendorf hat die Bebauungspläne für die Gebiete Langgassen Süd und Sägeadern III gebilligt. Im Gebiet Langgassen Süd werden fünf große Bauplätze entstehen, die die geforderte Einwohnerdichte von 70 Einwohnern je Hektar nicht erreichen, aber durch andere Baugebiete ausgeglichen werden können.
Im Gebiet Sägeadern III sollen 29 Bauplätze am Ortsausgang Richtung Ochsenbach ausgewiesen werden. Hier musste ein Lärmschutzgutachten erstellt und ein Randstreifen unbebaut bleiben. Zudem musste die Stadt 277.000 Ökopunkte als Ausgleich leisten.
Zusätzlich gibt es noch 29 freie Bauplätze in Pfullendorf, darunter fünf Flächen für eine verdichtete Bauweise und weitere fünf Flächen im Rahmen des Projekts kleiner Bauplatz. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt über das Programm Baupilot, wobei Bewerber eine Finanzierungsbestätigung für mindestens 600.000 Euro vorlegen müssen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.