Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie grenzt unmittelbar an den Südosten der Kreisstadt Reutlingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
18.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72793
Vorwahl
07121
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eckhof, Erlenhof, Grundhof, Jungviehweide, Weiherhof, Eckhof, Erlenhof, Grundhof, Jungviehweide, Weiherhof
Adressen:
Stadt Pfullingen
Rathausplatz 1
72793 Pfullingen
Landratsamt Reutlingen
Wilhelmstraße 135
72762 Reutlingen
Bürgeramt Pfullingen
Rathausplatz 1
72793 Pfullingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Pfullingen gibt es several aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Hülben hat am 17.12.2024 den Bebauungsplan „Geranienstraße 28“ beschlossen, der den räumlichen Geltungsbereich und örtliche Bauvorschriften festlegt.
- In Pfullingen selbst gibt es Pläne für neue Bauflächen, insbesondere im Arbachtal, wo ein Naherholungsgebiet durch geplante Gewerbegebiete gefährdet ist. Die Stadtentwicklung konzentriert sich auf Wohnbauflächen wie Galgenrain und Arbach-Quartier, wobei der Bedarf an Wohnflächen aufgrund steigender Einwohnerzahlen angepasst wird.
- Es gibt Bedenken hinsichtlich der ungesteuerten Nachverdichtung in Pfullingen, wo bestehende Häuser durch mehrgeschossige Gebäude ersetzt werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.