Die Stadt Philippsburg, ursprünglich Udenheim, liegt im Norden des Landkreises Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76661
Vorwahl
07256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
2. Ordnungsamt Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
3. Bürgerbüro Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Philippsburg wurdenSeveral Bebauungspläne und baurechtliche Entwicklungen aktuell diskutiert und umgesetzt:
- Der Bebauungsplan “Erlenwiesen II und III” enthält detaillierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung, wie eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahlen (GFZ) zwischen 0,8 und 1,2, je nach Bereich.
- Ein neues Baugebiet an der Backhaustraße II ist geplant, das 11 Wohneinheiten umfasst und vom Gemeinderat zugestimmt wurde.
- Die Stadt Philippsburg stellt rechtskräftige Bebauungspläne online zur Verfügung, aber nur die Originalpläne bei der Stadtverwaltung sind maßgeblich und verbindlich.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.